Die Digitalisierung hält auch im Gesundheitswesen Einzug. Mit der Einführung des eRezepts wird die digitale Verschreibung von Arzneimitteln für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse vorgeschrieben. Das rosafarbene Papierrezept sollte nach der Testphase ab dem 1. Januar 2022 durch das digitalisierte Rezept abgelöst werden. Nachdem die Erprobungsphase für die bundesweite Einführung jedoch den technischen Ausbaubedarf vieler Akteure offenlegte, wurde der Termin zur Einführung nun auf September 2022 verschoben.
Doch was ist ein e-Rezept eigentlich? Wie können Sie es anwenden? Und was passiert mit Papierrezepten? Alle wichtigen Informationen zum Thema haben wir für Sie zusammengefasst.
Zum Aktivieren des YouTube Videos müssen Sie den Marketing-Cookies zustimmen.
Die wichtigsten Informationen zum e-Rezept finden Sie hier in unserem Erklärvideo.
Sie erfahren, wie Sie künftig ein E-Rezept bekommen, es bei der Apotheke einlösen und welche Vorteile dies für Sie bietet.
Der Begriff e-Rezept ist eine Abkürzung für das elektronische Rezept. Mit dem e-Rezept treibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran. Mit der Einführung kann die Medikamentenverschreibung für Erkrankte digital erstellt und signiert werden. Die verschriebenen Medikamente können dann über einen QR-Code eingelöst werden. Das eRezept kann online über eine App oder in ausgedruckter Form eingereicht werden.
Die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums ist ein starkes Zeichen für die Zukunft des Gesundheitswesens. Die Teilnahme für Apotheken und Arztpraxen ist bundesweit verpflichtend - allerdings gestaltet sich der Ablauf in der Umsetzung bislang noch nicht ganz reibungslos.
Sie können das e-Rezept digital über die "Das E-Rezept" App, über unseren Online-Shop oder in einer unserer Apotheken vor Ort einlösen. Zeigen Sie dazu einfach den QR-Code aus der App oder den Papierausdruck in der Apotheke vor. Über den Rezeptcode werden uns alle wichtigen Rezeptdaten übermittelt.
Versicherte benötigen die Anwendung einer dazugehörigen Gesundheitssoftware, um ärztliche Verordnungen auch in digitaler Form empfangen und einlösen zu können. Bislang ist die Anwendungssoftware der gematik GmbH "Das E-Rezept" als einzige offiziell zugelassen. Sie finden die App in den bekannten Appstores oder direkt über die folgenden Links:
Damit das elektronische Rezept aber tatsächlich erfolgreich ist, muss ein reibungsloser Ablauf zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken, Krankenversicherungen und Patientinnen und Patienten sichergestellt werden. Die einwandfreie organisatorische und technische Umsetzung aller Beteiligten ist zwingend notwendig um das rosa Papierrezept endgültig zu ersetzen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unterstützt die Einführung des eRezepts, wir als Apotheke sind bereits bestens auf die Einführung vorbereitet und haben erste e-Rezepte erhalten. Die technischen Voraussetzungen der Praxen müsse laut KBV allerdings noch vorangetrieben werden. Arztpraxen müssten dazu die genutzten Praxisverwaltungssysteme erst an die neuen Anforderungen anpassen. Die Umstellung der Praxisverwaltungssysteme gestaltet sich allerdings kompliziert, da hier die gesamte Organisation zusammenläuft und die gesundheitliche Versorgung parallel aufrecht gehalten werden muss.
Auch für Versicherte gibt es Neuerungen: Um die App in vollem Umfang nutzen zu können benötigen Patientinnen und Patienten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Ihrer Krankenversicherung. Diese ist NFC-fähig und an der sechsstelligen Nummer oben rechts erkennbar. Die neue Gesundheitskarte erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung.
Die datenschutzkonforme Übermittlung und Speicherung Ihrer Daten hat höchste Priorität. Das eRezept wird als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) im digitalen Gesundheitsnetz, der Telematikinfrastruktur, sicher gespeichert. Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) regelt die Rahmenbedingungen zur Nutzung: Die sensiblen Rezeptdaten und die Daten Ihrer Gesundheitskarte werden durch das PDSG vor unbefugten Zugriffen geschützt. Die Dateneingabe ist dabei mehrfach verschlüsselt, um die Sicherheit zu jeder Zeit zu gewährleisten. Praxen signieren Rezepte beim Ausstellen fälschungssicher, eine Verordnung rezeptpflichtiger Arzneimittel durch Dritte ist also nicht möglich.
Die Testphase in der Region Berlin-Brandenburg sollte bereits zum Oktober 2021 abgeschlossen sein, wurde anschließend auf Ende 2021 geschoben und nun auf unbestimmte Zeit verlängert. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Termin für die verpflichtende, flächendeckende Einführung zum 1. Januar 2022 abgesagt und auf den 01. September 2022 verschoben. Probleme im Ausbau der notwendigen technischen Infrastruktur von Stimmen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatten für die Verschiebung gesorgt. Die organisatorischen und technischen Vorraussetzungen ließen sich in der Kürze der Zeit noch nicht umstellen. Der weitere Ausbau der notwendigen Infrastruktur aller Beteiligten und die Erprobung des Ablaufs werde nun weiterhin als Pilotprojekt erfolgen.
Die ersten Arztpraxen in Münster haben damit begonnen, e-Rezepte für Patient:innen auszustellen.
Wir sind in unseren Apotheken darauf vorbereitet, Ihre e-Rezepte einzulösen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ein Smartphone ist nicht zwingend notwendig. Sie können bei Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin auch einfach den Papierausdruck anfragen. Auf dem ausgedruckten e-Rezept finden Sie wie auch beim bisherigen rosa Papierrezept alle wichtigen Rezeptdaten.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann Ihnen wie bisher üblich die benötigten verschreibungspflichtigen Medikamente ausstellen. Dies erfolgt ab der Einführung des e-Rezepts digital, bis dahin weiter als Papierrezept.
Sie können in der "Das E-Rezept" App neben den rezeptpflichtigen Arzneimitteln auch rezeptfreie Mittel bestellen oder per Botendienst direkt nach Hause liefern lassen.
Mit dem Fortschritt der Telematikinfrastruktur ist es auch möglich, Rezepte in Zukunft in der Videosprechstunde auszustellen. Der persönliche Besuch ist damit nicht mehr zwingend notwendig. Wenn Sie als Patient:in die "Das E-Rezept" App nutzen, erhalten Sie das Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin direkt in der Anwendung und ersparen sich damit auch den Weg zur Praxis. Andernfalls können Sie die Verschreibung in gedruckter Form in der Praxis abholen.
Die neuen Regelungen zur Verordnung für apothekenpflichtige Medikamente sollen vorerst nur für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gelten, künftig aber auch für Privatrezepte anwendbar sein. Der Ablauf und die Nutzung der Anwendung werden dann ähnlich zum Vorgehen der gesetzlichen Krankenkassen sein, allerdings mit der zusätzlichen Bereitstellung der Abrechnungsinformationen ergänzt. Für Privatversicherte bleibt die Arzneimittelversorgung also vorerst unverändert.