Mit der Einführung des e-Rezepts treibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voran. Ab dem 1. Januar 2024 sind Ärzt:innen und Zahnmediziner:innen in Deutschland dazu verpflichtet, das e-Rezept zu nutzen, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente verordnen. Doch was ist ein e-Rezept eigentlich und wie funktioniert es? Wir fassen Ihnen alle wichtigen Informationen zum e-Rezept zusammen und beantworten häufig gestellte Fragen.
Damit das elektronische Rezept tatsächlich erfolgreich ist, muss ein reibungsloser Ablauf zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken, Krankenversicherungen und Patient:innen sichergestellt werden. Die einwandfreie organisatorische und technische Umsetzung aller Beteiligten ist zwingend notwendig, um das rosa Papierrezept endgültig zu ersetzen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unterstützt die Einführung des e-Rezepts, wir als Apotheke sind bestens auf die Einführung vorbereitet und haben bereits einige e-Rezepte für unsere Patient:innen eingelöst und beliefert. Ab dem 1. Januar 2024 sind Ärzt:innen und Zahnärzt:innen dazu verpflichtet, das e-Rezept zu nutzen, wenn sie Ihren gesetzlich versicherten Patient:innen verschreibungspflichtige Medikamente verordnen.
Der Begriff e-Rezept ist eine Abkürzung für das elektronische Rezept. Mit dem e-Rezept können Ärzt:innen Medikamente in digitaler Form verordnen. Es ersetzt also das bekannte rosafarbene Papierrezept. Alle Informationen des e-Rezepts werden von den verordnenden Ärzt:innen digital und zentral auf einem sicheren Server gespeichert.
Man kann sich das in etwa so vorstellen: In der Praxis wird das e-Rezept in ein digitales Postfach gelegt. Das Rezept kann nur abgerufen und eingelöst werden, wenn man den so genannten Token dazu hat. Der Token ist so etwas wie ein Schlüssel, der Zugang zu dem digitalen Postfach gibt, in dem das e-Rezept liegt. Die Patient:innen alleine entscheiden, was sie mit dem e-Rezept bzw. dem Token machen.
Es gibt vier verschiedene Schlüssel bzw. Möglichkeiten, den Token zu bekommen:
Die Schlüssel sind alle gleichwertig und können gleichzeitig verwendet werden: Die Praxis kann das Rezept ausdrucken, die Patient:innen können es trotzdem auch noch über die eGK in der Apotheke abrufen lassen.
KIM steht für “Kommunikation im Medizinwesen” und ist der einheitliche und sichere Standard für die digitale Übermittlung medizinischer Dokumente, zum Beispiel zwischen Haus- und Fachärzt:innen oder zwischen Ärzt:innen und der Apotheke.
Das e-Rezept kann, wie das bekannte Papierrezept, nach Ausstellung 28 Tage/4 Wochen eingelöst werden.
Das e-Rezept kann, wie das rosafarbene Papierrezept auch, in der Apotheke eingelöst werden. Dafür muss der Schlüssel (Token), entweder in Form des Papierausdrucks, über die eGK, per „Das E-Rezept“-App oder über die KIM an die Apotheke übergeben werden. Das kann persönlich vor Ort oder vollständig digital erfolgen.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte kann das e-Rezept ganz einfach in der Apotheke vor Ort eingelöst werden. Das gelingt durch einfaches Einstecken der eGK in das Kartenlesengerät. Die Apotheker:innen können das e-Rezept dann ganz einfach vom Server abrufen und einlösen. Es ist keine PIN nötig.
Hinweis: Für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Schlüssel muss diese in der Arztpraxis einmalig eingelesen werden.
Um die App in vollem Umfang nutzen zu können benötigen die Patient:innen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Ihrer Krankenversicherung. Diese ist NFC-fähig und an der sechsstelligen Nummer oben rechts erkennbar. Die neue Gesundheitskarte erhalten die Patient:innen von ihrer Krankenversicherung. Außerdem wird eine PIN benötigt.
Die entsprechende App gibt es in allen bekannten Appstores oder unter folgenden Links:
Anschließend können e-Rezepte mit der App digital an eine Apotheke gesendet oder in der Apotheke vor Ort eingelöst werden. Um das e-Rezept mit der App vor Ort einzulösen, muss lediglich der Rezeptcode aus der App in der Apotheke vorgezeigt und gescannt werden.
Versicherte können sich in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck des e-Rezepts geben lassen. Dieser sieht ein bisschen anders aus, als das bekannte rosafarbene Papierrezept, kann aber genauso eingelöst werden. Auf dem Papierausdruck befindet sich ein Code, der in der Apotheke vor Ort ganz einfach eingescannt wird, um Zugriff auf das e-Rezept auf den sicheren Server zu bekommen. Danach können die Medikamente entsprechend abgegeben werden.
Wie schon bei dem rosafarbenen Papierrezept, haben Patient:innen außerdem die Möglichkeit, ein Foto von dem Papierausdruck des e-Rezeptes per WhatsApp oder E-Mail zu uns in die Hohenzollern Apotheke zu senden oder in unserem Online-Shop hochzuladen.
Auf Wunsch können Ärzt:innen das e-Rezept auch direkt an die Apotheke übermitteln. Das geht über die KIM, den einheitlichen und sicheren Standard für die digitale Übermittlung medizinischer Dokumente. Die Apotheke ruft das e-Rezept dann vom zentralen Server ab und versorgt die Patient:innen mit den benötigten Medikamenten.
Die Patient:innen können mit dem Papierausdruck, ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder mit der „Das E-Rezept“-App auf dem Handy zu uns in die Apotheke kommen und das e-Rezept einlösen.
Die Patient:innen können ein Foto von dem Papierausdruck oder einen Screenshot von dem entsprechenden QR-Code in der „Das E-Rezept“-App machen. Das Bild können sie dann unkompliziert per WhatsApp oder auch via E-Mail zu uns in die Hohenzollern Apotheke senden.
Das Foto von dem Papierausdruck bzw. der Screenshot aus der App kann, wie gewohnt, in unserem Online-Shop unter shop.hza.de hochgeladen und eingelöst werden.
Die Patient:innen können ihre e-Rezepte direkt über die offizielle „Das E-Rezept“-App zu uns in die Hohenzollern Apotheke senden und die Medikamente dann in der Apotheke abholen oder auch bequem nach Hause liefern lassen.
Nein, das e-Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert. Sie ist lediglich einer der möglichen Schlüssel, um das e-Rezept digital vom zentralen Server abzurufen. Das e-Rezept liegt die ganze Zeit auf dem Server.
Da die e-Rezepte über die eGK ohne PIN-Eingabe eingelöst werden können, sollten Patient:innen im Falle eines Verlustes ihrer Gesundheitskarte diese möglichst zeitnah von ihrer Krankenkasse sperren lassen.
In diesem Fall muss Kontakt zu der Praxis aufgenommen werden, die das e-Rezept ausgestellt hat. In der Praxis kann das e-Rezept nachträglich ausgedruckt oder über die KIM direkt an die Apotheke übermittelt werden.
Ein Smartphone ist für das e-Rezept nicht notwendig. Die Patient:innen können bei ihren behandelnden Ärzt:innen auch einen Papierausdruck bekommen. Auf dem ausgedruckten e-Rezept finden sie – wie auch beim bisherigen rosa Papierrezept – alle wichtigen Rezeptdaten und können dieses wie gewohnt in der Apotheke einlösen. Zudem kann das e-Rezept auch über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst werden. In dem Fall haben die Patient:innen allerdings keine Möglichkeit ihre e-Rezepte einzusehen.
Das e-Rezept ersetzt das rosafarbene Papierrezept. In der Arztpraxis kann das e-Rezept für die Patient:innen aber auch ausgedruckt werden. Der Papierausdruck kann in der Apotheke wie gewohnt eingelöst werden.
Das e-Rezept kann auch stellvertretend für Verwandte eingelöst werden. Das geht zum Beispiel mit der elektronischen Gesundheitskarte. Dafür muss lediglich die eGK der Person, für die e-Rezepte eingelöst werden sollen, in die Apotheke mitgebracht werden. Auch der Papierausdruck kann ganz einfach von Verwandten in der Apotheke eingelöst werden.
Mit dem e-Rezept können Ärzt:innen ihren Patient:innen wie bisher üblich alle benötigten verschreibungspflichtigen Medikamente verschreiben. Weitere Verschreibungsarten folgen gemäß eines Stufenmodells.
In der "Das E-Rezept" App können Patient:innen neben den rezeptpflichtigen Arzneimitteln auch rezeptfreie Medikamente bestellen und vor Ort abholen oder per Botendienst direkt nach Hause liefern lassen.
Ab dem 1. Januar 2024 sind Ärzt:innen und Zahnärzt:innen dazu verpflichtet, das e-Rezept zu nutzen, wenn sie ihren gesetzlich versicherten Patient:innen verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen.
Ab dem 1. Januar 2024 sind Ärzt:innen und Zahnärzt:innen in Deutschland verpflichtet, für gesetzlich versicherte Patient:innen das e-Rezept zu nutzen und auszustellen.
Für die Patient:innen hat dies keine Konsequenzen. Sie können die Papierrezepte weiterhin ganz normal in der Apotheke einlösen. Für Ärzt:innen und Zahnärzt:innen wird mit dem Digital-Gesetz eine Sanktion eingeführt. Sie müssen mit einer Honorarkürzung rechnen.
Mit dem Fortschritt der Telematikinfrastruktur ist es auch möglich, Rezepte und z.B. Folgerezepte ohne persönlichen Besuch in der Praxis zu erhalten, zum Beispiel über die „Das E-Rezept“-App. Die Abläufe und Bedingungen hierfür sind von Praxis zu Praxis unterschiedlich. Am besten Fragen die Patient:innen direkt bei ihren Ärzt:innen nach, ob das Ausstellen eines e-Rezeptes auch ohne Besuch möglich ist.
Die datenschutzkonforme Übermittlung und Speicherung der Patientendaten hat höchste Priorität. Das e-Rezept wird als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) im digitalen Gesundheitsnetz, der Telematikinfrastruktur, sicher gespeichert. Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) regelt die Rahmenbedingungen zur Nutzung: Die sensiblen Rezeptdaten und die Daten der Gesundheitskarte werden durch das PDSG vor unbefugten Zugriffen geschützt. Die Dateneingabe ist dabei mehrfach verschlüsselt, um die Sicherheit zu jeder Zeit zu gewährleisten. Praxen signieren Rezepte beim Ausstellen fälschungssicher, eine Verordnung rezeptpflichtiger Arzneimittel durch Dritte ist also nicht möglich.
Die Sicherheitsarchitektur des e-Rezeptes wurde zusammen mit Expertinnen und Experten erarbeitet. Sie wird fortlaufend überprüft. Bei der Erarbeitung des e-Rezeptes waren außerdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingebunden.
Um zu verhindern, dass Rezepte mehrfach eingelöst werden, wird das e-Rezept gesperrt, sobald es über einen der genannten Wege in der Apotheke eingelesen wurde. Falls die Apotheke es dann doch nicht beliefern soll, muss sie es zunächst wieder freigeben, sodass es in einer anderen Apotheke eingelesen werden kann. Solange die erste Apotheke das Rezept noch nicht wieder freigegeben hat, kann es nicht von einer anderen Apotheke abgerufen werden.
Solange die ausstellenden Ärzt:innen das Rezept nicht signiert haben, liegt es noch nicht auf dem zentralen Server und kann somit auch nicht in der Apotheke abgerufen werden.
Es kann in seltenen Fällen sowohl in der Arztpraxis, in der Apotheke, in der App oder auf dem Server zu technischen Problemen kommen, die dazu führen, dass e-Rezepte vorübergehend nicht eingelöst werden können.
Die neuen Regelungen zur Verordnung für apothekenpflichtige Medikamente sollen vorerst nur für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gelten, künftig aber auch für Privatrezepte anwendbar sein. Der Ablauf und die Nutzung der Anwendung werden dann ähnlich zum Vorgehen der gesetzlichen Krankenkassen sein, allerdings mit der zusätzlichen Bereitstellung der Abrechnungsinformationen ergänzt. Für Privatversicherte bleibt die Arzneimittelversorgung also vorerst unverändert.
Die Patient:innen haben alle verordneten Mittel auf einem Blick (nur in der App möglich)
Das e-Rezept erhöht den Schutz vor Wechselwirkungen, da diese vor der Herausgabe von Arzneimitteln festgestellt werden können
Folgerezepte können ganz einfach ohne zusätzlichen persönlichen Besuch in der Praxis ausgestellt werden
Sie können Ihre Medikamente direkt nach dem Besuch der ärztlichen Sprechstunde bestellen und direkt vor Ort abholen oder mit dem Botendienst nach Hause liefern lassen
Sie benötigen keinen Papierausdruck und sparen damit Ressourcen
Wir leben in einem digitalen Zeitalter. Die meisten Menschen nutzen inzwischen die Möglichkeit des Online Bankings und auch beim Thema Mobilität ist die Digitalisierung nicht mehr wegzudenken. Mit dem e-Rezept macht auch das Gesundheitswesen einen Schritt in die Zukunft. Es ist eine Chance für bessere und vor allem sichere Versorgung.
In der Hohenzollern Apotheke sind wir bestens auf das Einlösen und Beliefern von e-Rezepten vorbereitet und stehen unsere Patient:innen und Kund:innen, sowie Ärzt:innen und ihren Praxisteams mit Rat und Tat zur Seite.
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In unserem Video beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema E-Rezept und informieren Sie über die verschiedenen Wege und Möglichkeiten, um das E-Rezept bequem und einfach einzulösen – ob per App, per Krankenkassen-Karte oder ganz klassisch über das bekannte Papierrezept.