e-Rezepte sind ab sofort in unseren Apotheken einlösbar!
Mehr Informationen zum e-Rezept finden Sie auf unserer ausführlichen Info-Seite.
Der digitale Impfnachweis ist eine Möglichkeit, den Nachweis über die Corona-Impfung in digitaler Form auf dem Smartphone zu speichern. So müssen geimpfte Personen in Zukunft nicht mehr ihren Impfpass bei sich tragen, um z.B. im Restaurant, beim Einkaufen oder bei kulturellen Veranstaltungen ihre Corona-Impfung nachzuweisen. Wer in Zukunft seine Corona-Impfung in einer Arztpraxis oder im Impfzentrum erhält, bekommt sein digitales Impfzertifikat direkt vor Ort. Alle bereits geimpften Personen können ihr Impfzertifikat z.B. in ihrer Hohenzollern Apotheke am Ring, im Marktkauf oder am Pantaleonplatz nachträglich digitalisieren lassen. Wie das geht und was Sie dabei beachten müssen? Wir verraten es Ihnen!
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der hohen Nachfrage und der technischen Gegebenheiten zu verlängerten Wartezeiten kommen kann. Wenn es für Sie möglich ist, planen Sie entsprechend Wartezeit ein.
Für die Ausstellung der Zertifikate laufen drei EDV-Systeme zusammen. Aufgrund dieser technischen Gegebenheiten kann es zu technischen Störungen kommen. Sollten wir Ihren digitalen Impfnachweis aufgrund technischer Probleme nicht direkt ausstellen können, nehmen wir gerne Ihre Daten auf, prüfen diese und senden Ihnen Ihren Impfnachweis im Anschluss per E-Mail zu oder legen den Nachweis für später zur Abholung bereit.
Der wissentliche Gebrauch eines nicht richtigen digitalen Covid-19-Impfzertifikats zur Täuschung im Rechtsverkehr (z.B. um ins Ausland zu reisen) kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um die Corona-Impfung zu dokumentieren und nachzuweisen. Geimpfte Personen können so den Impfzeitpunkt, den aktuellen Impfstatus und den verwendeten Impfstoff bequem auf ihrem Smartphone in digitaler Form speichern.
Der digitale Impfnachweis kann entweder in der neuen CovPass-App oder in der bereits bekannten Corona-Warn-App gespeichert und genutzt werden. Um die Möglichkeit des digitalen Impfnachweises in der Corona-Warn-App nutzen zu können, muss für die App ggf. ein Update durchgeführt werden.
Der digitale Impfnachweis ersetzt nicht den Impfausweis, der alle vorgenommenen Impfungen dokumentiert. Es ist lediglich eine Möglichkeit, die Corona-Impfung zu dokumentieren und nachzuweisen.
Der digitale Impfnachweis wird für alle Personen, die ab jetzt ihre erste oder zweite Corona-Impfung erhalten, direkt im Impfzentrum oder in der Arztpraxis generiert. Alle Personen, die bereits geimpft sind, können ihr Impfzertifikat auch nachträglich digitalsieren lassen. Das geht überall dort, wo die Impfungen erfolgen oder z.B. in Ihrer Hohenzollern Apotheke.
Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis, im Impfzentrum oder in der Apotheke generiert. Nach der Eingabe oder Übernahme der Daten wird für jede Corona-Impfung ein QR-Code (bei Zweifach-Impfung sind es auch zwei QR-Codes) generiert, die die geimpfte Person auf einem Papierausdruck mitbekommt und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen kann. Die App speichert die Daten nur lokal auf dem Smartphone.
Die ausgehändigten QR-Codes sollten nach Möglichkeit aufbewahrt werden, um sie bei Bedarf neu einscannen zu können (z.B. wenn das Smartphone gewechselt wird). Tipp: Legen Sie das Papier mit dem Code für den digitalen Impfnachweis in Ihren Impfpass. So haben Sie es bei Bedarf zur Hand und können es nicht so leicht verlegen.
In der Corona-Warn-App oder der CovPass-App wird ein QR-Code angezeigt, der von Dienstleister:innen, die den Impfstatus prüfen möchten, gescannt werden muss. Das funktioniert ganz ähnlich wie bei Flug- oder Bahntickets. Hierfür gibt es eine Prüf-App.
Alternativ kann auch der Ausdruck mit dem entsprechenden QR-Code genutzt werden, den man in der Arztpraxis, im Impfzentrum oder in der Apotheke bekommt. Auch der Nachweis mit dem analogen Impfpass ist weiterhin möglich.
Um Missbrauch vorzubeugen muss ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Das gilt sowohl für den digitalen Impfnachweis, als auch für den analogen Impfpass.
Das Impfzertifikat enthält den Namen und das Geburtstdatum der geimpften Person, sowie Informationen über den Impfstoff, die Impfdosis und das Impfdatum.
Sowohl von Kindern, als auch von Partner:innen können die digitalen Impfnachweise zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden.
Die digitalen Impfnachweise werden nur kurzfristig im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend wieder gelöscht. Dauerhauft gespeichert werden sie lediglich dezentral auf dem Smartphone der geimpften Person. Jede:r kann selbst entscheiden, wann und ob die Daten gelöscht werden. Ein zentrales Impfregister ist nicht geplant.
Bei der CovPass App handelt es sich um das europäische Zertifikat. Deutschland ist zudem bereits an den entsprechenden Server angebunden. Innerhalb Europas kann der digitale Impfnachweis demnach grenzübergreifend genutzt werden.
Die internationale Anerkennung der Impfungen und des digitalen Impfnachweises ist aktuell noch in Klärung.
Sie haben die Möglichkeit, sich bei uns ein Impfzertifikat erstellen zu lassen. Um Ihnen dieses ausstellen zu können, schauen wir uns zur Prüfung von Authentizität und Identität Ihren Impfausweis sowie ein Sie ausweisendes Dokument an. Im Anschluss nimmt das Apothekenpersonal folgende Daten in einem Formular auf: Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Zielkrankheit oder -erreger, Impfarzneimittel, Nummern der Erst- und Wiederimpfung, Datum der Impfungen. Dieses Formular wird bis zum 31.12.2024 in der Apotheke analog aufbewahrt. Diese Daten werden über ein Portal an das Robert Koch-Institut übermittelt, das das COVID-19-Impfzertifikat mit QR-Code erstellt und dieses an die Apotheke übermittelt, die Ihnen das Zertifikat wiederum ausdruckt oder digital übermittelt. Eine Speicherung Ihrer Daten in dem Apothekenportal erfolgt nicht.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DS-GVO in Verbindung mit § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz und der Dienstleistungsvertrag.