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Bei der Durchführung des PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 wird ein Nasopharyngealabstrich durchgeführt. Dafür wird die Probe durch einen Abstrich mittels eines in die Nase eingeführten Wattestäbchens genommen. Auch bei sorgfältiger Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen.
Ist der Antigentest positiv, hat der Getestete sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Apotheke verpflichtet, das Testergebnis namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt Münster zu melden.
Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar.
Ich habe die oben aufgeführten Hinweise zum PoC-Antigen-Test auf SARS-CoV-2 gelesen und stimme der Durchführung zu.
Ich bestätige, dass ich zum Testzeitpunkt frei von Symptomen (Fieber, Husten, Geschmacksstörungen, Geruchsstörungen und/oder Halsschmerzen) bin.
Zum Nachweis meiner Anspruchsberechtigung werde ich, abhängig vom Grund der Anspruchsberechtigung, einen Nachweis vorlegen:
Zum Nachweis meiner Anspruchsberechtigung werde ich, abhängig vom Grund der Anspruchsberechtigung, einen Nachweis vorlegen:
Eine vollständige Liste aller Gründe zur Anspruchsberechtigung finden Sie hier.
Begeben Sie sich bitte umgehend in häusliche Isolation und kontaktieren Sie zur weiteren Diagnostik und Behandlung telefonisch Ihren Hausarzt.
Bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 halten Sie sich bitte weiterhin an die geltenden AHA-Regeln (Abstand halten – Hygiene beachten – Maske tragen), da dieses Ergebnis nur eine Momentaufnahme darstellt.
Treten bei Ihnen typische Symptome einer COVID-19-Infektion auf, kontaktieren Sie bitte telefonisch Ihren Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei Lebensgefahr, wie starker Atemnot, wenden Sie sich an die 112.