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Impf- und Testbedingungen der Hohenzollern Apotheke

Hinweise zum PoC-Antigen-Test auf SARS-CoV-2

Bei der Durchführung des PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 wird ein Nasopharyngealabstrich durchgeführt. Dafür wird die Probe durch einen Abstrich mittels eines in die Nase eingeführten Wattestäbchens genommen. Auch bei sorgfältiger Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen.

Ist der Antigentest positiv, hat der Getestete sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben.

Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Apotheke verpflichtet, das Testergebnis namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt Münster zu melden.

Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar.

Einwilligung in die Durchführung eines PoC-Antigen-Tests auf SARS-CoV-2

Ich habe die oben aufgeführten Hinweise zum PoC-Antigen-Test auf SARS-CoV-2 gelesen und stimme der Durchführung zu.

Ich bestätige, dass ich zum Testzeitpunkt frei von Symptomen (Fieber, Husten, Geschmacksstörungen, Geruchsstörungen und/oder Halsschmerzen) bin.

Bestätigung der Vorlage eines entsprechenden Nachweises des Anspruchs auf kostenlose Testung

Zum Nachweis meiner Anspruchsberechtigung werde ich, abhängig vom Grund der Anspruchsberechtigung, einen Nachweis vorlegen:

  • amtlicher Lichtbildausweis/Identitätsnachweis des Kindes (§ 4a Abs. 1 Nr. 1 TestV)
  • ärztliches Zeugnis über die Impfunfähigkeit (hierzu zählt auch der Mutterpass) (§ 4a Abs. 1 Nr. 2 TestV)
  • Studienbescheinigung und Impfausweis; amtlicher Lichtbildausweis; Mutterpass (§ 4a Abs. 1 Nr. 2 TestV)
  • Nachweis über Teilnahme an einer Impfwirksamkeitsstudie (§ 4a Abs. 1 Nr. 3 TestV)
  • schriftliche Absonderungsanordnung des Gesundheitsamts oder ein positives PCR-Testergebnis, das maximal 21 Tage zurückliegt (§ 4a Abs. 1 Nr. 4 TestV)
  • Schreiben der Einrichtung, dass ein Patient/Bewohner besucht wird (§ 4a Abs. 1 Nr. 5 TestV)
  • Bestätigung der Beschäftigung einer Person im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX (§ 4a Abs. 1 Nr. 8 TestV)
  • Bestätigung der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung (§ 4a Abs. 1 Nr. 9 TestV)
  • Positives Testergebnis des Haushaltsangehörigen und Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift (§ 4a Abs. 1 Nr.10 TestV)

Bestätigung der Vorlage eines entsprechenden Nachweises des Anspruchs auf Testung mit Eigenanteil

Zum Nachweis meiner Anspruchsberechtigung werde ich, abhängig vom Grund der Anspruchsberechtigung, einen Nachweis vorlegen:

  • Ticket oder anderer Nachweis der Veranstaltung im Innenraum am gleichen Tag (§ 4a Abs. 1 Nr. 6 a) TestV)
  • Selbstauskunft über den Kontakt zu einer Person, die das 60. Lebensjahr vollendet hat (§ 4a Abs. 1 Nr. 6 b) aa) TestV) oder die aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken (§ 4a Abs. 1 Nr. 6 b) bb) TestV)
  • Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko in der Corona-Warn-App des RKI (§ 4a Abs. 1 Nr. 7 TestV)

Eine vollständige Liste aller Gründe zur Anspruchsberechtigung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses:

Begeben Sie sich bitte umgehend in häusliche Isolation und kontaktieren Sie zur weiteren Diagnostik und Behandlung telefonisch Ihren Hausarzt.

Bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 halten Sie sich bitte weiterhin an die geltenden AHA-Regeln (Abstand halten – Hygiene beachten – Maske tragen), da dieses Ergebnis nur eine Momentaufnahme darstellt.

Treten bei Ihnen typische Symptome einer COVID-19-Infektion auf, kontaktieren Sie bitte telefonisch Ihren Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei Lebensgefahr, wie starker Atemnot, wenden Sie sich an die 112.

Corona Schnelltest in der Hohenzollern Apotheke: Datenschutzinformation

Sehr geehrte:r Patient:in,

im Rahmen des bei Ihnen durchgeführten PoC-Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 erheben wir als Verantwortliche personenbezogene Daten von Ihnen. Wir verarbeiten Ihren Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse, um im Falle eines positiven Testergebnisses das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem Ihre persönlichen Daten nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weiterzugeben.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2 lit. I DSGVO i.V.m.§9 Abs. 1 IfSG. Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage der Corona Testverordnung zum 31.12.2024. Um die unverzügliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit Ihnen zu gewährleisten, erheben wir die Rufnummer und - sofern angegeben - E-Mail-Adresse nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m § 9 Abs. 1 IfSG.

Die Bereitstellung Ihrer Daten ist grundsätzlich freiwillig. Ohne diese als Pflichtfelder markierten Daten können wir den Test jedoch nicht durchführen. Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Sie haben zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einschränkung der Datenverarbeitung. Ferner haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten [M. Triesch, Rheindamm 13, 40668 Meerbusch] wenden.

Wenn Sie sich über unser Buchungsportal „No-Q“ zu einem Corona-Schnelltest bei uns anmelden, werden alle von Ihnen eingegebenen Daten auf einem Server der Firma „Vertical-Life GmbH, Brennerstraße 32, I – 39042 Brixen, IT02779070214, Tel: +39 335 193 0739, office@vertical-life.info, support@vertical-life.info“ gespeichert. Die Daten werden zum Nachweis der Abrechnung der Tests bis zum 31.12.2024 aufbewahrt und auf dem Server der Vertical-Life GmbH sowie in der Hohenzollern Apotheke in Münster, Hohenzollernring 59 zu diesem Zwecke gespeichert. Sollte Ihr Testergebnis positiv ausfallen, sind wir verpflichtet, das Ergebnis mit Ihren Kontaktdaten an das Gesundheitsamt Münster zu melden.

Wenn Sie sich über unser Buchungsportal corona-test.hza.de zu einem Corona-Schnelltest bei uns anmelden, werden alle von Ihnen eingegebenen Daten auf unserem Server (Hohenzollernapotheke am Ring, Hohenzollernring 59, 48145 Münster, Tel.: 0251 2007800) gespeichert. Die Daten werden zum Nachweis der Abrechnung der Tests bis zum 31.12.2024 aufbewahrt und auf dem Server der Hohenzollern Apotheke in Münster, Hohenzollernring 59 zu diesem Zwecke gespeichert. Sollte Ihr Testergebnis positiv ausfallen, sind wir verpflichtet, das Ergebnis mit Ihren Kontaktdaten an das Gesundheitsamt Münster zu melden.


Datenschutzinformation – Impfung gegen SARS-CoV-2 in der Apotheke

Sehr geehrte:r Patient:in,

im Rahmen Ihrer Grippeschutzimpfung oder Ihrer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei uns erheben wir, die Hohenzollern Apotheke – Eberwein & Plassmann OHG, Hohenzollernring 59, 48145 Münster, als

Verantwortliche personenbezogene Daten von Ihnen. Wir verarbeiten Ihren Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Gesundheitszustand nach Ihren Angaben, Versichertennummer (nur bei Grippeschutzimpfung) und Krankenversicherer (nur bei Grippeschutzimpfung), um die Schutzimpfung bei Ihnen durchführen zu können, dies zu dokumentieren und um unsere Leistung später abrechnen zu können. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b, Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. §§ 630a, 630f BGB i.V.m. der Coronavirus-Impfverordnung (Abwicklung und Dokumentation des Behandlungsvertrags) sowie Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. § 132j Abs. 4 SGB V (Abwicklung des Behandlungsvertrags). Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt nach 10 Jahren. Um die unverzügliche Kontaktaufnahme bei einem eventuellen Chargenrückruf zu gewährleisten, erheben wir die Rufnummer und E-Mail-Adresse nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 21 Abs. 2 ApBetrO.

SARS-CoV-2:

Wir weisen darauf hin, dass wir gesetzlich zur Impfsurveillance verpflichtet sind und daher dem Robert Koch-Institut (RKI) täglich folgende pseudonymisierte Daten über das elektronische Meldesystem des Deutschen Apothekerverbands e.V. (DAV) übermitteln:

  1. Patienten-Pseudonym,
  2. Geburtsmonat und -jahr,
  3. Geschlecht,
  4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis der zu impfenden Person,
  5. Kennnummer und Landkreis unserer Apotheke,
  6. Datum der Schutzimpfung,
  7. Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst-, Folge- oder Auffrischimpfung),
  8. impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Impfstoff-Produkt oder Handelsname),
  9. Chargennummer.

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe i DSGVO i.V.m. § 13 Abs. 5 IfSG, § 4 Abs. 1 und 4a Coronavirus-Impfverordnung. Empfänger Ihrer Daten ist neben dem RKI der DAV, der das elektronische Meldesystem zur Übermittlung Ihrer Daten betreibt (sog. Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO). Der DAV ist zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet worden und erhält nur in dem Umfang und für den benötigten Zeitraum Zugang zu Ihren Daten, der für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist.

Die Daten der Impfsurveillance fließen ein in die Bewertung der aktuellen epidemischen Lage. Daraus abgeleitete politische Entscheidungen werden für die Einschätzung der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe und die Evaluation der Umsetzung der Impfempfehlungen benötigt und sie werden für Modellierungen über das zukünftige Infektionsgeschehen sowie zur Vorbereitung weiterer Impfempfehlungen genutzt (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVIDImpfen/FAQ_Liste_Impfquotenmonitoring.html). Weiterhin werden die Daten im Meldesystem durch den DAV zu statistischen Zwecken in anonymisierter und aggregierter Form auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO, § 27 BDSG ausgewertet.

Bei der Abrechnung der Schutzimpfungen gegenüber unserem Rechenzentrum übermitteln wir gemäß § 10 Abs. 2 Coronavirus-Impfverordnung keine patientenbezogenen Daten, sondern lediglich die Gesamtzahl der monatlich durchgeführten Schutzimpfungen.

Influenza:

Auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO i.V.m. § 27 BDSG verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten sowie Ihre Rückmeldung zur Impfung in der Apotheke auch zu statistischen Zwecken, in dem wir/unser Dienstleister Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V., Willy-Brandt-Weg 11, 48155 Münster diese anonymisieren und in aggregierter Form (ohne Personenbezug) auswerten lassen. Zweck der Statistiken ist die gesetzlich vorgeschriebene wissenschaftliche Begleitung des Modellvorhabens. Diese Zwecke stellen zugleich unser berechtigtes Interesse dar. Die Bereitstellung Ihrer Daten ist grundsätzlich freiwillig. Ohne diese Daten können wir die Impfung jedoch nicht durchführen. Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Sie haben zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einschränkung der Datenverarbeitung. Ferner haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten Michael Triesch, Rheindamm 13, 40668 Meerbusch, Tel.: 02150 7948980, Fax.: 02150 7948985, m.triesch@ds-services.de wenden.